Der Erfolg handelnder und produzierender Unternehmen basiert darauf, dass Qualität und Liefersicherheit von Produkten, Vorprodukten oder Rohstoffen stets gewährleistet ist. Bei der Auswahl der passenden Lieferanten geht es um Effizienz und Wirtschaftlichkeit, aber auch um Aspekte der Nachhaltigkeit und der Reputation. Unternehmen, die auf eine Lieferantenbewertung nach ISO 9001 setzen, sind im Vorteil – sie profitieren beim Management und der Optimierung ihrer Lieferkette. So lässt sich zum Beispiel die Umsetzung des seit dem 1. Januar gültigen Lieferkettengesetzes mit einer systematischen Bewertung der Zulieferer auf eine solide Basis stellen. Wir zeigen Ihnen, welcher konkrete Mehrwert mit der Zertifizierung einhergeht und welche Kriterien relevant sind.
Die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001
Die Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001 dient seit 1987 als Richtlinie zur ganzheitlichen und systematischen Bewertung aller relevanten Aspekte von Managementsystemen. Mit der DIN EN ISO 9001:2015 liegt eine aktualisierte Version vor, welche den veränderten Anforderungen der Märkte, dem zunehmend global vernetzten Handel und der gestiegenen Komplexität in der Beschaffung gerecht werden soll.
Die ISO 9001 ist die international am weitesten verbreitete Norm im Qualitätsmanagement und kann unabhängig von der Betriebsgröße von jedem Unternehmen angewendet werden, welches Produkte und Dienstleistungen anbietet.
Die ISO 9001 im Lieferantenmanagement
Ein wichtiger Anwendungsbereich ist das Lieferantenmanagement. Die Anforderungen an die normgerechte Lieferantenbewertung sind im Kapitel 8.4 „Kontrolle von extern bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen“ formuliert. Um eine Zertifizierung zu erreichen, müssen Unternehmen spezifische und überprüfbare Kriterien für die Bewertung, Neubewertung, Auswahl und Leistungsüberwachung von externen Anbietern definieren und nachvollziehbar anwenden.
Was sind die Vorteile einer zertifizierten Lieferantenbewertung?
Ein nach DIN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement erleichtert die fortlaufende Optimierung des Lieferantennetzwerks. Unternehmen schaffen damit die Basis, um Prozesse fortlaufend anhand festgelegter Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Welche Lieferanten können strategisch weiterentwickelt werden? Wo wäre eine höhere Diversifizierung des Netzwerks von Nutzen? Welche Lieferanten entsprechen nicht den erforderlichen Standards? Ein auf festen Kriterien aufbauendes Monitoring bringt Transparenz in die Lieferantenbeziehungen und ermöglicht anhand objektiv messbarer Kriterien den Vergleich der Zuliefererperformance.
Kriterien bei der Lieferantenauswahl und -bewertung
An Zulieferer gerichtete Anforderungen können je nach Unternehmen und Branche variieren. Daher sind die Kriterien für die Lieferantenauswahl und -bewertung in der DIN ISO 9001 nicht festgeschrieben, sondern müssen durch das Unternehmen selbst formuliert und umgesetzt werden. Möchte ein Unternehmen eine Lieferantenbewertung nach ISO 9001 durchführen, sollten geschäftsspezifische Risiken und Anforderungen genau geprüft und Bewertungskriterien dementsprechend festgelegt werden. Dabei können die Schwerpunkte zum Beispiel auf Liefertreue, Preis, Performance oder geografischen Risiken liegen. Aber auch Nachhaltigkeitsaspekte und die Umsetzung neuer Anforderungen wie das Lieferkettengesetz spielen vermehrt eine Rolle.
Wichtige Kriterien zur Auswahl und Bewertung von Lieferanten können sein:
- Qualität der gelieferten Produkte, Dienstleistungen und Services
- Zuverlässigkeit, Liefertreue, Reklamationsquote
- Transparenz der Prozesse und des Zulieferernetzwerks
- Technologische Kriterien der Zusammenarbeit/ Kollaboration
- Liefermenge, Liefertermin und Flexibilität
- Preis der eingekauften Produkte und Dienstleistungen/ Preis-Leistungs-Verhältnis
- Risiko eines Lieferantenausfalls oder Folgen bei Nichterfüllung der Anforderungen
- Vertrauen und Verlässlichkeit bei der Zusammenarbeit
- Abhängigkeit des Abnehmers vom Lieferanten
- Geographische Lage der Lieferanten und damit verbundene Risiken
- Vorteile im Bereich Innovation gegenüber den Mitbewerbern
- Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien bzw. nachweisbare Bemühungen
Kollaboration in der Supply Chain – das aktuelle Hermes-Barometer – alles zu Bedeutung, Hindernissen und Technologien.
17. Hermes-Barometer “Kollaboration in der Supply Chain”.
Lieferanten einbeziehen: die Qualitätssicherungsvereinbarung
Vor der Aufnahme einer neuen Lieferantenbeziehung sollten im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte Beschaffung nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 verbindliche Standards festgelegt werden. Ein geeignetes Mittel ist zum Beispiel eine sogenannte Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV). Darin wird detailliert erfasst , welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung das Unternehmen von seinem Zulieferer erwartet.
Die ISO 9001 enthält für eine solche Vereinbarung keine detaillierten Vorgaben, schreibt in Abschnitt 8.4.3 jedoch einige Punkte vor, welche enthalten sein sollten:
- Produkte und Dienstleistungen, die der Lieferant liefern soll
- Prozesse, die er in Ihrem Auftrag ausführen soll
- Vorgehensweise zur Genehmigung oder Freigabe von Produkten und Dienstleistungen
- Vorgehensweise zur Genehmigung oder Freigabe von Methoden, Prozessen oder Ausrüstungen
- Anforderungen an die Mitarbeiterkompetenz, z.B. notwendige Qualifikationen des Lieferantenpersonals
- Vorgaben zur Zusammenarbeit in Bezug auf das Qualitätsmanagement
- Vorgehensweise zur Steuerung und Überwachung der Lieferantenleistung
- Verifizierungstätigkeiten, die Ihr Unternehmen oder Ihre Kunden beabsichtigen, beim Lieferanten durchzuführen
Im Idealfall ist die QSV eine Übereinkunft, welche auf einem Verhandlungsprozess zwischen Unternehmen und Lieferanten basiert. Der Zulieferer sollte aktiv einbezogen werden, um die Qualitätssicherung von Beginn an in vertrauensvoller Kooperation und Kommunikation vorzunehmen. Besonders erfolgsversprechend ist es, wenn der jeweilige Lieferant ebenfalls ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem unterhält. So steigt die Gewissheit, dass Anforderungen an Produkte und Leistungen systematisch definiert, überwacht und eingehalten werden.
Detaillierte Vereinbarungen erhöhen Transparenz und senken Risiken
Auch eine Vereinbarung zur Transparenz der Abläufe und Strukturen im Geschäftsbereich des Zulieferers und seines nachgelagerten Liefernetzwerkes ist möglich. So lässt sich etwa die Erfüllung von Dokumentationsvorgaben hinsichtlich Nachhaltigkeit und entsprechenden Gesetzgebungen wie dem Lieferkettengesetz in die Qualitätssicherungsvereinbarungen aufnehmen. Auf diese Weise kann die Qualitätssicherung zur bestmöglichen Optimierung der Kooperation beitragen sowie vielfältige Risiken des Wertschöpfungsprozesses gezielt und umfassend senken.