Im Fall von DDP ist es Sache des Verkäufers, die Ware für die Ausfuhr und die Einfuhr freizumachen, d.h. alle Formalitäten zu erledigen und die Zollgebühren zu begleichen. Der Verkäufer stellt die Güter anschließend dem Käufer auf dem Transportmittel entladebereit am vereinbarten Zielort zur Verfügung. Alle Kosten und Risiken, die mit dem Transport dorthin in Verbindung stehen, trägt der Verkäufer.