Eine effiziente Supply Chain-Analyse deckt meist erhebliche Einsparpotenziale auf. Doch allzu oft werden dabei zollrechtliche Möglichkeiten gar nicht in Betracht gezogen. Dabei können deutsche Hersteller beim Import von Zulieferteilen mit dem sogenannten “Umwandlungsverfahren” bares Geld sparen.
Über dieses spannende Thema sprach der Hermes Supply Chain Blog mit Thomas Gau, Head of Customs Solutions – Supply Chain Solutions:
Herr Gau, was ist das: ein Umwandlungsverfahren?
Das Umwandlungsverfahren ist eine Sonderregelung für Importzölle, die im neuen Unionszollkodex verankert ist. Es kann eine große wirtschaftliche Wirkung für Hersteller in Deutschland haben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können sie die Einführzölle für importierte Zulieferteile sparen. Wird nämlich das Endprodukt in Deutschland fertiggestellt und dort in den freien Verkehr der EU übergeben, können die importierten Einzelteile per Umwandlungsverfahren von Zollabgaben befreit werden.
Für wen ist ein Umwandlungsverfahren interessant?
Es lohnt sich, eine Umwandlung in Betracht zu ziehen, wenn Hersteller in Deutschland zollpflichtige Einzelkomponenten aus Drittländern importieren, um daraus auf deutschem Boden Halb- oder Fertigerzeugnisse zu produzieren. Natürlich sollte eine gründliche Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen ergeben, dass es sich lohnt und die Zollersparnis höher ist als der Aufwand, den das Umwandlungsverfahren bedeutet, also beispielsweise die Bewilligungsbeantragung oder spezielle Zollanmeldungen.
Was ist, wenn die Importware mit Antidumpingzöllen belegt ist?
Auch dann ist ein Umwandlungsverfahren möglich. Entscheidend ist in dem Fall, ob das Endprodukt ohne das bestimmte Importprodukt nicht oder nicht marktkonform fertiggestellt werden kann, es im EU-Markt nachweislich keine Alternativen gibt und andere Voraussetzungen, die für ein Umwandlungsverfahren gegeben sein müssen, erfüllt sind.
Was sind das für Voraussetzungen, die für ein Umwandlungsverfahren erforderlich sind?
Die wichtigsten Bedingungen sind u.a., dass die Produktion des Endproduktes in Deutschland erfolgt und dass für die Erreichung deutscher oder europäischer Normen der Import der entsprechenden Teile wirklich erforderlich ist. Zudem muss das Endprodukt mit niedrigerem Zollsatz belegt sein als die importierten Einzelteile. Aber auch exakte Produktionszahlen aus dem Warenwirtschaftssystem, Verbrauchszahlen und Herstellungs- und Produktionskosten müssen für den Zoll dargelegt werden und den Bedarf begründen. Es ist durchaus ein aufwändigeres Verfahren, aber es kann sich für bestimmte Hersteller wirklich wirtschaftlich lohnen.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Sehr anschaulich werden die Vorteile am Beispiel der Solarindustrie. Hier liegen die Zollsätze für Solar-Flachglas bei drei Prozent, für Aluminiumprofile bei sechseinhalb Prozent und für die fertigen Solarmodule bei null. Die sind zollfrei. Ein Umwandlungsverfahren kommt also in Betracht, weil der Zollsatz des Fertigproduktes niedriger ist als der für die Einzelkomponenten. Nehmen wir also an, ein deutscher Hersteller importiert einen Container Aluminiumprofile im Wert von ca. 75.000 Euro, dann kann er per Umwandlung 4.875 Euro Zollabgaben sparen. Für den Import eines Containers Flachglas im Wert von 25.000 Euro liegt das Einsparpotenzial bei 750 Euro und mehr, wenn zusätzliche Anti-Dumpingzölle hinzukommen.
Wenn solche Ersparnisse möglich sind: Warum wird ein Umwandlungsverfahren so selten in Betracht gezogen?
Ich denke, es liegt vor allem schlichtweg an Unkenntnis. Wenn Unternehmen ihre Supply Chain unter die Lupe nehmen, suchen sie in der Regel bei den Frachtkosten oder den Verkehrsträgern oder Dienstleistern nach Einsparpotenzialen. Das Thema Zölle ist für viele ein unantastbarer Bereich, der gar nicht erst hinterfragt wird. Deswegen beraten wir unsere Kunden entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette auch hinsichtlich der zollrechtlichen Einsparmöglichkeiten, weil wir wissen, dass es sie gibt und dass es sich lohnen kann.
Was also empfehlen Sie Herstellern in Deutschland?
Auf jeden Fall sollten Unternehmen, die Einzelkomponenten aus Drittländern importieren, genau überprüfen, ob ein Umwandlungsverfahren in Frage kommt. Sollten sich entsprechende Einsparpotenziale ergeben, lohnt sich der Antrag auf ein Umwandlungsverfahren in jedem Fall. Natürlich stehen wir dabei als professioneller und erfahrener Partner gerne zur Seite!