Lieferkettengesetz 2023: "Auch KMU und Lieferanten sind betroffen"
Direkt betroffene Unternehmen müssen umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen. Welche sind das im Wesentlichen?
Judith Jung: Zu den gesetzlich definierten Sorgfaltspflichten zählen die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, das Verankern von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die fortlaufende Dokumentation aller Maßnahmen inklusive der Veröffentlichung eines Jahresberichtes.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung eines Risikomanagements und fortlaufenden Risikoanalysen entlang der Supply Chain.
Eine detaillierte Checkliste des BME zeigt für jede Sorgfaltspflicht, welche Mindestanforderungen laut Gesetz vorgeschrieben sind und welche Aktivitäten darüber hinaus sinnvoll sein können. Bei Pflichtverletzungen drohen den betroffenen Unternehmen Bußgelder und Sanktionen wie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Judith Jung, Fachgruppen-Referentin BME und Projektmanagerin beim Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)/ BME. e.V.
Carsten Knauer, Leiter Sektion Logistik beim BME/ BME. e.V.
Das deutsche LkSG adressiert zuerst große Unternehmen. Sind KMU davon überhaupt betroffen?
Carsten Knauer: Auch mittelbare – also indirekte – Zulieferer bleiben nicht unberührt, jedes Unternehmen in der Supply Chain wird indirekt adressiert.
Das Gesetz erwartet von direkt betroffenen Unternehmen sofortiges Handeln bei substantiierter Kenntnis eines Verstoßes.Das bedeutet: Liegen Anhaltspunkte vor, welche die Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem mittelbaren Zulieferer auch nur möglich erscheinen lassen, muss das Unternehmen eine Überprüfung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abhilfe einleiten.