Zu einem strategischen Supply Chain Management gehört auch die optimierte Verzollung. Um keine unnötigen Kosten zu verursachen, sollten Verantwortliche daher stets anstehende Zolländerungen im Blick behalten. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen alsbald inkrafttreten.
Zollneuerungen für Händler und Inverkehrbringer
Auch wenn die Verzollung von Waren oder Produktionsmitteln für viele Entscheider*innen eher ein notwendiges Übel darstellt: Die Vernachlässigung von Zollfragen oder die Nicht-Beachtung anstehender Zolländerungen kann schnell zu Verzögerungen bei der Abfertigung und deutlichen Mehrkosten führen.
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Bedingt durch den BREXIT sowie neue Zollverordnungen der EU treten von dem 1. Juli an Zolländerungen in Kraft, die Unternehmen nicht vernachlässigen sollten:
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Zolländerungen durch den BREXIT
- Die „Freischreibgrenze“ für gewerbliche Waren bis EUR 22 entfällt.
- Waren mit geringem Wert müssen durch einen elektronischen Zollantrag über das ATLAS-System angemeldet werden.
- Bislang noch geduldete mündliche Zollanmeldungen fallen weg.
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Zollneuerungen der EU
- Alle in die EU eingeführten Waren oder Erzeugnisse müssen künftig im Rahmen einer EingangsSummarischenAnmeldung, kurz ESumA, angemeldet werden.
- Dazu gehört auch die Übermittlung einer anschließenden physischen Gestellung (SumA), in einer Eins-zu-Eins-Referenzierung.
Zoll-Knowhow schützt vor Mehrkosten
„Verantwortliche sollten die Verzollung als wertvolles Instrument zur Optimierung und Kostenreduktion verstehen“, rät Thomas Gau, Head of Customs Solutions – Supply Chain Solutions bei Hermes International, einem Geschäftsbereich von Hermes Germany. Um in diesem komplexen Themenumfeld zu bestehen, kann die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister wie Hermes International sinnvoll sein. „Wir unterstützen unsere Kunden gerne individuell: Entweder durch die Übernahme der Verzollung inkl. aller Prozesse oder aber durch den Aufbau von Knowhow durch Zollschulungen“, so Gau.
Unternehmen, die Neuerungen rechtzeitig vorbereiten und umzusetzen, können entstehende Kostenvorteile heben und sich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.
Ein detailliertes Interview mit dem Zoll-Experten Thomas Gau zu den nun anstehenden Zollneuerungen finden Sie hier.
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