Zoll Änderungen

Zoll: Diese Änderungen erwarten Sie 2021

Unternehmen, die Zollfragen vernachlässigen oder anstehende Zolländerungen nicht beachten, müssen mit grundsätzlich mit Mehrkosten, Verzögerungen bei der Abfertigung oder sogar Strafzahlungen rechnen. Um dem zu entgehen, sollten sich Logistikentscheider und Zollbeauftragte stets über Neuerungen informieren.

Wir unterstützen dabei und informieren Sie, welche Änderungen im Jahr 2021 auf Unternehmen zukommen und wie sie mit dem richtigen Know-how bares Geld sparen.

Viele Unternehmen messen dem Thema Zoll keine gesteigerte Bedeutung zu. Dabei lässt sich mit einer fachkundigen Verzollung von Waren oder Produktionsmitteln eines enormes Einsparpotential heben und die Effizienz in der Lieferkette erhöhen. Wir sprachen mit Thomas Gau, Head of Customs Solutions – Supply Chain Solutions und Zollexperte bei Hermes International, einem Geschäftsbereich von Hermes Germany über die Anwendung von Zollverfahren und neue Zollverordnungen für das kommende Jahr.

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Herr Gau, obwohl die Verzollung von Waren Teil eines aktiven Supply Chain Managements sein sollte, nehmen viele Unternehmen die Verzollung ihrer Güter nicht als Bereich zum Einsparen von Kosten wahr. Ein Fehler?

Sicherlich kein direkter Fehler, dennoch bleibt unter Umständen großes Einsparpotential auf der Strecke. In der Praxis sehen wir immer wieder, dass vielen Unternehmen schlicht das Know-how oder aber auch die Zeit fehlt, um beispielsweise Zollverfahren zur Kostenreduktion einzuführen und aktiv zu nutzen. Diese sind teilweise sehr komplex und benötigen durchaus einige Erfahrung – sparen letztlich aber bares Geld ein.

Wenn ein Unternehmen beispielsweise Einzelteile importiert, um ein Endprodukt in Deutschland zu fertigen und dies im Anschluss in den freien Verkehr der EU übergibt, kann es die Einzelteile mit der Anwendung des sogenannten Umwandlungsverfahrens von den Zollabgaben befreien lassen – um nur eines von mehreren möglichen Zollverfahren zu nennen.

Supply-Chain-Experte-Thomas-Gau

Thomas Gau, Zoll-Experte bei Hermes International.

Wie unterstützen Sie ihre Kunden konkret bei der Verzollung?

Auf Kundenwunsch übernehmen wir selbstverständlich die gesamte Verzollung inkl. aller Prozesse. Einige unserer Kunden möchten jedoch auch eigenes Know-how im Haus aufbauen. Hier bieten wir verschiedene Zollschulungen an – thematisch angepasst auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden.


Im Jahr 2021 sind einige Änderungen im Zollwesen vorgesehen. Welche Neuerungen kommen auf Unternehmen konkret zu?

Da ist zum einen der BREXIT. Dieser zwingt Unternehmen, die Handel mit Großbritannien betreiben, sich mit Ein- und Ausfuhren zu beschäftigen: Ab dem 1. Juli 2021 fällt hier die sogenannte „Freischreibgrenze“ für gewerbliche Waren bis EUR 22 weg. Darüber hinaus müssen am dem 1. Juli 2021 auch Waren mit geringem Wert mit einen elektronischen Zollantrag über das ATLAS-System angemeldet werden. Die bisher teilweise noch geduldeten mündlichen Zollanmeldungen gehören dann der Vergangenheit an.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die sogenannte EingangsSummarischeAnmeldung, kurz ESumA genannt. Hierbei handelt es sich um eine Vorabanmeldung an die europäischen Zollbehörden. Alle in die EU eingeführten Waren oder Erzeugnisse müssen in einer bestimmten Form, inkl. einer anschließenden physischen Gestellung (SumA), in einer eins-zu-eins Referenzierung an den Zoll gemeldet werden. Wichtig ist, dass sich die anschließende finale Zollanmeldung auf die SumA beziehen kann. Diese Regelung ist grundsätzlich nicht neu, wird ab dem 01. Januar 2021 aber strenger ausgelegt und damit für Unternehmen verpflichtend.


Wie äußern sich diese Änderungen? Wie sollten Unternehmen sich darauf vorbereiten, um Nachteile zu vermeiden?

In Bezug auf den BREXIT erwarten wir einen Engpass hinsichtlich der Abfertigungskapazitäten. Denn die Sendungsanzahl, welche über ATLAS angemeldet werden müssen, wird durch den Wegfall der „mündlichen“ Zollanmeldungen signifikant steigen. Wir gehen davon aus, dass auf Zollseite keine ausreichenden Abfertigungskapazitäten vorhanden sein werden, um die im E-Commerce gängigen Massen-Sendungen bewältigen zu können. Immerhin kommen bei einer größeren E-Commerce Sendung schon einmal 30.000 bis 40.000 Einzelsendungen zusammen: Künftig muss jede noch so kleine Sendungen mittels elektronischem Zollantrag an die Zollbehörden übermittelt werden.

Unternehmen sind hier gut beraten, sich auf Verzögerungen der Abläufe einzustellen und diese klar zu kommunizieren, um Unzulänglichkeiten auf Kundenseite zu vermeiden.

Die verpflichtenden ESumA mit der eins-zu-eins Referenzierung betrifft nicht nur die normalen Frachtsendungen. Auch hier sind erneut die Massensendungen des E-Commerce betroffen, die über Luftfracht zu uns nach Europa kommen. Zollanmelder oder Vertreter des Anmelders sollten sich gut vorbereiten und vorab elektronisch vorhandene Sendungsdaten vom Absender bzw. Verkäufer einholen, um damit die geforderten Zollanträge zu befüllen und die Prozesse zu beschleunigen.


Welche Erfahrungen haben Sie auf diesem Gebiet? Mit welchen Lösungsansätzen können Sie, von Hermes International, Unternehmen unterstützen?

Wir, von Hermes International, bieten unseren Kunden die Möglichkeit einer Schnittstelleneinspeisung: Dabei passen wir die IT-Systeme so an, dass die für eine Zollanmeldung erforderlichen Daten direkt und automatisiert vom Absender in die Zollanmeldungen fließen.

Dies ermöglicht es uns, diese „Sowieso-Daten“ angereichert mit ergänzenden Informationen in unsere Zollanträge einzubinden und die ATLAS-Anmeldung zu beschleunigen.

Auch für die Zurverfügungstellung einer elektronischen ESumA nutzen wir diese automatisch erfassten „Sowieso-Daten“ des Absenders bzw. Versenders. Unser dafür konzipiertes Tool wird derzeit zum Beispiel gerne von den Groundhandling-Agenten der Airlines genutzt.


Herr Gau, wir danken Ihnen für dieses Gespräch und wünschen Ihnen alles Gute.

Unser kostenfreies Whitepaper “Wirtschaftlich über Grenzen hinweg – Zollkosten systematisch senken”, können Sie hier nach Eingabe Ihrer Kontaktdaten herunterladen.

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